0,5%-Hürde

Das Überwinden der 0,5%-Hürde bei Bundestags- und Europawahlen bringt eine Partei in den Genuss der Wahlkampfkostenerstattung. Für jede Wählerstimme gibt es dann einen bestimmten Betrag.
Bei Landtagswahlen muss eine Partei aber mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten, um aus der staatlichen Parteienfinanzierung bedient zu werden.

Siehe auch: 5%-Hürde



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