Als Abdankung (Renunziation) wird der förmliche Verzicht eines Monarchen oder eines Amtes mit Erbfolge bezeichnet. Der Abdankende verzichtet entweder nur für sich sich selbst (wie z.B. Rama VII von Thailand 1934) oder auch für seine Nachfolger (wie z.B. Wilhelm II. (Deutsches Reich) 1918) auf die Fortsetzung der Regentschaft.
Den Verzicht auf Ämter in einer demokratischen Gesellschaft bezeichnet man als Rücktritt.