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| Table of contents |
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2 Gesamtschule 3 berufliches Gymnasium |
Wenn man am Gymnasium in die Klassenstufe 10 versetzt wurde, nimmt man an
der Einführungsphase der Thüringer Oberstufe teil. Man kann auch
von der Regelschule mit Realschulabschluß (nach der 10. Klasse) und
Aufnahmeprüfung auf ein Gymnasium wechseln. Die Einführungsphase
ist auch in diesem Fall in der Klasse 10, oder, wenn sie zustande kommt,
die Klasse 11S.
Nach der Einführungsphase folgt die Qualifikationsphase im
Kurssystem, mit den Kurshalbjahren (Semestern) 11/I, 11/II, 12/I
und 12/II. Hierfür wählt der Schüler am Ende der
Einführungsphase seine ''Grund- und
Leistungsfächer und belegt das Seminarfach''.
Ab der Qualifikationsphase wird auch das Punktesystem mit der Skala von 0
(Note 6) bis 15 (Note 1+) eingeführt.
Die beiden Leistungfächer (je 6 Stunden pro Woche) sind gleichzeitig erstes und zweites
schriftliches Prüfungsfach und die erreichten Punkte gehen doppelt
in die Abiturwertung ein.
Zur Wahl für das erste Leistungsfach stehen Deutsch und Mathematik.
Als zweites Leistungsfach kann man eine Fremdsprache (die schon vorher begonnen
wurde), eine Gesellschaftswissenschaft oder eine Naturwissenschaft wählen.
Auf den Spezialgymnasien für Sport oder Musik in Thüringen, ist das
zweite Leistungsfach das eben Sport oder Musik.
{| border="1"
|+ Aufgabenfelder
|-
! Aufgabenfeld
! Unterrichtsfächer
|-
| sprachlich-literarisch-künstlerisch
| Deutsch, Fremdsprachen, Musik, Kunsterziehung
|-
| gesellschaftswissenschaftlich
| Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Sozialkunde
|-
| mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch
| Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
|-
| keins
| Sport, Ev. Religionslehre, Kath. Religionslehre, Ethik
|-
|}
Des Weiteren werden acht Grundfächer gewählt. Ein Fach
kann nicht gleichzeitig Leistungsfach und Grundfach sein.
Folgende Fächer müssen sich in der Wahl an Fächern
wiederfinden, sind also nicht abwählbar: Deutsch, Mathematik, Geschichte,
eine fortgeführte Fremdsprache, eine weitere Gesellschaftswissenschaft,
eine weitere Naturwissenschaft, Kunsterziehung oder Musik, Religionslehre
oder Ethik, sowie Sport. Somit wird die Wahl der Grundfächer weiter
eingeschränkt, wodurch aber ein breiteres Wissensprektrum an die
Schüler vermittelt werden kann. Es besteht weiterhin die Möglichkeit
ein neuntes fakultatives Grundfach (also auf freiwilliger Basis) zu belegen.
Bei einer langzeitlichen Sportbefreiung muss ein Ersatzfach gewählt werden.
Das Seminarfach vermittelt Prinzipien und Methoden zur Anfertigung und
Präsentation der Seminarfacharbeit. Seminarfachgruppen bestehen
aus zwei bis vier selbst zusammengefundenen Schülern (in
Ausnahmefällen auch Einzelpersonen). Das selbstgewählte
Seminarfachthema soll mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Nach
Fertigstellung der Seminarfacharbeit mit Abgabetermin in der 12/I, findet
das Kolloquium statt, in dem die Seminarfachgruppe ihre Arbeit verteidigt.
Die Gesamtnote des Seminarfachs setzt sich zusammen aus 20% des
Erstellungsprozesses (es muss ein Berichtsheft geführt werden), 30%
der Seminarfacharbeitsnote selbst und 50% aus dem Kolloquium. Ein
Schüler wird bei einer Seminarfachleistung von 0 Punkten nicht zum
Abitur zugelassen.
In den Kurshalbjahren 11/I, 11/II und 12/I werden im Leistungsfach jeweils zwei
Kursarbeiten (Klausuren) geschrieben. Die restlichen Leistungsnachweise
sind unterschiedlicher Art, wobei aber mindestens die Hälfte aus
mündlichen bzw. praktischen Leistungsnachweisen bestehen muss. Die
Note einer Kursarbeit gewichtet genausoviel wie die Gesamtnote der anderen
Leistungsnachweise. Im Grundfach wird nur eine Kursarbeit geschrieben,
außerdem aber zwei schriftliche Leistungskontrollen bis zu 30 Minuten
(Deutsch 40 Minuten)
und eben wieder andere Leistungsnachweise. Hier ist die Kursarbeitsnote, die
Gesamtnote der schriftlichen Leistungskontrollen und die Gesamtnote der
anderen Leistungsnachweise gleich gewichtet.
Im verkürzten Kurshalbjahr 12/II wird in allen schriftlichen
Prüfungsfächern eine Kursarbeit geschrieben: die Vorprüfung.
In allen übrigen Grundfächern werden wieder 2 schriftliche
Leistungskontrollen bis zu 30 Minuten geschrieben. Ansonsten wieder die
anderen Leistungsnachweise. Vorprüfungsnote bzw. die Gesamtnote
der schriftlichen Leistungskontrollen und die Gesamtnote der andere
Leistungsnachweise haben die gleiche Gewichtung.
Es werden vier Prüfungsfächer gewählt, wovon eins mündlich
ist. Da die Leistungsfächer automatisch schriftliche
Prüfungsfächer sind, bleibt für die übrigen nur
die Wahl aus den Grundfächern. Die 4 Prüfungsfächer müssen
alle drei Aufgabenfelder abdecken. Sport kann als Grundfach kein
Prüfungsfach sein.
In den schriftlichen Prüfungsfächern sind zusätzlich
mündliche Prüfungen möglich, oder verpflichtend, wenn
das Ergebnis der Vorprüfung von der der Prüfung um 6 Punkte
abweicht. Die Gewichtung der zusätzlichen mündlichen Prüfung
ist allerdings nur halb so hoch wie die schriftliche.
Die Gesamtqualifikation, besteht aus den jeweiligen Qualifikationen
im Grundfach-, Leisungsfach- und Prüfungsbereich, mit jeweils
eigenen Mindestanforderungen, die nicht qualifikationsübergreifend
ausgeglichen werden können.
Im Grundfachbereich können acht Grundkurse gestrichen werden, d.h.
die Noten von 22 Grundkursen müssen eingebracht werden. 16 Grundkurse
davon müssen über 5 Punkten liegen. Es darf kein Grundkurs mit 0
Punkten eingebracht werden. Eingebracht werden müssen Deutsch oder
Mathematik, eine Fremdsprache, 4 naturwissenschaftliche Kurse
(3 davon aus nur einer Naturwissenschaft) und 3 aus einer
Gesellschaftswissenschaft, sowie zwei Kurse in Kunst oder Musik. Ein
Kurs in Sport muss gestrichen werden. Die Prüfungsfächer
müssen voll eingebracht werden, wobei die Kurse 12/II der geprüften
Grundfächer eh zum Prüfungsbereich gezählt werden. Sollen
Kurse aus einem Fach eingebracht werden, so ist zuerst das Kurshalbjahr
12/II zu wählen. Die Mindestqualifikation im Grundfachbereich beträgt
in der Summe 110 Punkte und es sind höchstens 330 Punkte möglich.
Im Leistungsfachbereich sind alle acht Leistungskurse einzubringen. Es
dürfen höchstens drei Leistungskurse weniger als 5 Punkte haben. Die
Leistungskurse von 11/I, 11/II und 12/I gehen mit doppelter Wertung ein, die
von 12/II mit einfacher. Es müssen mindestens 70 Punkte und können
höchstens 210 Punkte erreicht werden.
Entscheidet sich der Schüler seine Seminarfacharbeit nicht einzubringen,
so berechnet sich die Qualifikation im Prüfungsbereich als Punktesumme
aus den 4 Kursen 12/II der Prüfungsfächer, und den 4
Abiturprüfungen in vierfacher Wertung. Wird die Seminarfacharbeit
eingebracht, so haben die Abiturprüfungen nur eine dreifache Wertung
und die Seminarfacharbeit zählt vierfach.
In der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule gelten die selben
Wahlmöglichkeiten wie am Gymnasium.
In der integrierten Gesamtschule kann direkt nach dem
Realschulabschluß die gymnasiale Oberstufe mit den Jahren
11 bis 13 beginnen.
In der kooperativen Gesamtschule werden die Klassen je nach
angestrebten Abschluß gebildet. Hier gilt als gymnasiale
Oberstufe die Jahre 10 bis 12.Gymnasium
Qualifikationsphase
Leistungsnachweise
Gesamtqualifikation
Gesamtschule