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Bei Menschen wird der Begriff Abstammung vor allem verwendet, um einerseits die evolutionäre Entwicklung ("Der Mensch und der Affe stammen von gemeinsamen Vorfahren ab"), andererseits die familiäre Herkunft zu beschreiben. Letztere wurde vor allem in der Zeit des Nationalsozialismus unter dem Eindruck der Rassenlehre missbraucht.
Der Begriff der Abstammung im Sinne der familiären Herkunft wird im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1589 BGB zur Definition der Verwandtschaft verwendet.
Siehe auch: Stammbaum, Stammbuch, Stammtafel