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| Table of contents |
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2 Inhaltsstoffe 3 Abwasserbehandlung 4 Organisation der Abwasserentsorgung |
Die Definition von Abwasser ist nicht einheitlich und führt immer wieder zu Verwirrungen. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Deutschland) definiert den Begriff gar nicht, im Abwasserabgabengesetz wird 'Abwasser' definiert als das
Begriffe
In Österreich werden die abwasserrechtlichen Belange im Wasserrechtsgesetz, den Emissionsverordnungen und den Kanalanschlussgesetzen der Bundesländer behandelt. Die österr. Gesetze sind unter http://www.ris.bka.gv.at/ abrufbar.
Man unterscheidet Abwasser in den Trockenwetterabfluss und den Niederschlagsabfluss. Der Trockenwetterabfluss widerum besteht aus Schmutzwasser und Fremdwasser.
Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der Abwasserinhaltsstoffe und eine Wiederherstellung der natürlichen Wasserqualität. Nach §7a des Wasserhaushaltsgesetzes muss Abwasser nach den anerkannten Regeln der Technik behandelt werden.
Man unterscheidet dabei mechanische/physikalische, biologische und chemische Reinigungsverfahren, die in der Regel in Kläranlagen in entsprechenden Reinigungsstufen angewandt werden.
Neben der Behandlung in technischen Kläranlagen kann Abwasser unter gewissen Umständen auch auf Rieselfeldern versickert werden, in Mulden abgesetzt, oder in Abwasserteiche sowie Pflanzenkläranlagen eingeleitet werden.
Für Österreich gilt:
Die Errichtung, Erhaltung und Betrieb von Abwasserentsorgungsanlagen erfolgt durch Einzelpersonen, Betriebe und Unternehmungen, Wassergenossenschaften, Kommunen sowie Wasserverbände.
Organisation der Abwasserentsorgung