Adelsprädikat

Ein Adelsprädikat ist eine Präposition im Namen einiger Adligen. Das deutsche Adelsprädikat heißt von. In manchen Fällen auch zu oder sogar von und zu.

Ursprünglich diente das Wort "von" zur Anzeige von Wohnsitz, Herrschaft oder Gerichtsbarkeit (z. B. Herzog von Wirtemberg). Um das Jahr 1630 wurde das Adelsprädikat üblich zur Benutzung von Adelshäusern.

Die Adelsprädikate hängen sich am Nachnamen an, also Herr von X und nicht Herr X. Wird in Listen oder Büchern der Nachname zu erst aufgelistet, findet man die Person meist unter den Anfangsbuchstaben des Zunamens, z. B. Mustermann, Max von und nicht von Mustermann, Max.

Internationale Adelsprädikate

siehe auch: Adelstitel, Prädikat




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