Ein Adelsprädikat ist eine Präposition im Namen einiger Adligen. Das deutsche Adelsprädikat heißt von. In manchen Fällen auch zu oder sogar von und zu.
Ursprünglich diente das Wort "von" zur Anzeige von Wohnsitz, Herrschaft oder Gerichtsbarkeit (z. B. Herzog von Wirtemberg). Um das Jahr 1630 wurde das Adelsprädikat üblich zur Benutzung von Adelshäusern.
Die Adelsprädikate hängen sich am Nachnamen an, also Herr von X und nicht Herr X. Wird in Listen oder Büchern der Nachname zu erst aufgelistet, findet man die Person meist unter den Anfangsbuchstaben des Zunamens, z. B. Mustermann, Max von und nicht von Mustermann, Max.
Internationale Adelsprädikate
- Deutschland - von; zu; von und zu - Nicht immer deuten diese Prädikate, vor allem von, auf adlige Herkunft hin. Besonders in Norddeutschland besitzen Leute "von" im Namen, was auf die Herkunftstadt deutete, bei denen keine adlige Verwandtschaft vorliegt. In machen Fällen wird ein "von" bei Leuten, die zum Adel erhoben wurden, an gehängt (Bsp. Johann Wolfgang von Goethe). Weitere "von"-Träger: Richard von Weizsäcker, Heinrich von Breslau
- Niederlande - van (dt. von) - Nur in wenigen Fällen deutet dieses Adelsprädikat auf Adel hin. Das Wort "de" ist niederländisch für "der" und bezieht sich auf keinerleiweise auf adlige Herkunft. "Van"-Träger: Henry van de Velde, Ludwig van Beethoven
- Spanien, Frankreich - de (dt. von) - Meist wird "de" von Leuten getragen, die zum Adel erhoben wurden. Bsp. Hernando de Soto, Charles Maurice de Talleyrand
- Vereinigtes Königreich - of (dt. von) - Im Gegensatz zu den anderen Adelsprädikate wird "of" nicht in den Namen eingebaut, sondern zum Titel gefügt (Bsp. Sir Richard X, Lord of X). Bsp. Gareth Wyn Williams, Lord of Mostyn, Sir Edward Elgar, Baronet of Broadheath
siehe auch: Adelstitel, Prädikat