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AHV-Renten erhält man generell, wenn man das 65. Lebensjahr überschritten hat bzw. Witwer wird und keiner Tätigkeit nachgeht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bereits vor dem 65. Altersjahr AHV-Renten zu beziehen, jedoch nur unter bestimmten Auflagen und mit einer Rentenkürzung.
Körperlich oder geistig Behinderte, die teilweise oder voll arbeitsunfähig sind, dagegen erhalten - wenn sie das Pensionsalter noch nicht erreicht haben - die Rente in Form einer IV-Rente.