Amt (Kirche)
Als Kirchenamt werden in der Kirche folgende Dinge bezeichnet:
1. eine offizielle Stellung in der Kirche, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist, wobei dies weiter zu unterteilen ist in:
Die Amtsinhaber führen ihre Amtsgeschäfte entsprechend ihrem eigenen Amtsverständnis und nützen dabei den Spielraum aus, den ihnen die gesetzlichen Grundlagen zugestehen - oder nicht zugestehen.
2. eine Behörde oder Dienststelle der Kirche. z.B. das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover.
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