Anbaubeschränkung

Die Anbaubeschränkung ist eine gesetzliche Auflage. Die Anbaubeschränkung sagt aus, dass in einem bestimmten Abstand von einer Straße kein Gebäude oder sonstige bauliche Anlage errichte werden darf. Dieser Abstand wird für Fernstraßen im Fernstraßengesetz und für Landes- und Kreisstraßen in den jeweiligen Ländegesetzen geregelt. Für Fernstraßen gelten größere Abstände als für Landes- oder Kreisstraßen. Das manche Gebäude trotzdem näher an der Straße liegen, hat oft die Ursache darin, das als des Gebäude errichtet worden ist, diese Straße beispielsweise eine Landesstraße war und diese dann zu eine Bundesstraße hochgestuft wurde. Diese Gebäude werden dann dort toleriert, obwohl sie gegen das entsprechende Gesetz verstoßen.

Die Anbaubeschränkung gilt nur auf der freien Strecke und nicht in den Ortsdurchfahrten.



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