|
|
Im allgemeinen wird zur Definition von Angestellten herangezogen, dass diese nicht beamtet sind, nicht maßgebliche Miteigentümer des sie beschäftigenden Unternehmens sind, und ein Gehalt beziehen (im Gegensatz zu Arbeitern, die Lohn erhalten). Weiterhin wird eine überwiegend büro- beziehungsweise verwaltungsmäßige, höhere technische, überwiegend leitende oder sonstwie gehobene Tätigkeit als typische Domäne von Angestellten betrachtet.
Nicht als Abgrenzungskriterium gilt in der Regel das Rentenversicherungsverhältnis, zwar sind Angestellte typischerweise bei der BFA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Arbeiter bei der LVA (Landesversicherungsanstalt), rentenversichert. So bleiben Meister zwar bei der LVA versichert, werden in der Regel aber bereits als Angestellte eingestuft.
Die Gruppe der Angestellen ist in starker Weise differenziert. Eine Sonderstellung genießen so genannte "leitende Angestellte" die wesentliche Arbeitgeberbefugnisse besitzen. Dazu gehört z.B. Einstellungs und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura.