Annexion

Unter Annexion versteht man die nicht-einvernehmliche Eingliederung unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums.

Das klassische Völkerrecht erlaubte dem Sieger in einer militärischen Auseinandersetzung, Gebiete des Gegners ganz oder teilweise zu annektieren. Beispiele sind die Annexion von Hannover, Kurhessen, Nassau, (ganz) Schleswig-Holstein und der Stadt Frankfurt am Main durch Preußen 1866, der Burenrepubliken Transvaal und Oranje-Freistaat durch Großbritannien 1900, oder Bosniens durch Österreich-Ungarn 1908.

Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen verbietet dagegen "jede gegen die territoriale Unversehrtheit ... eines Staates gerichtete ... Anwendung von Gewalt".



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