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Das klassische Völkerrecht erlaubte dem Sieger in einer militärischen Auseinandersetzung, Gebiete des Gegners ganz oder teilweise zu annektieren. Beispiele sind die Annexion von Hannover, Kurhessen, Nassau, (ganz) Schleswig-Holstein und der Stadt Frankfurt am Main durch Preußen 1866, der Burenrepubliken Transvaal und Oranje-Freistaat durch Großbritannien 1900, oder Bosniens durch Österreich-Ungarn 1908.
Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen verbietet dagegen "jede gegen die territoriale Unversehrtheit ... eines Staates gerichtete ... Anwendung von Gewalt".