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Die Anrainer werden von der Baupolizei (Bauamt) zur Bauverhandlung eingeladen, sobald der Bauplan eines Projektes eingereicht wurde und seine Bewilligung öffentlichen Interessen nicht im Wege steht.
Wenn kein schwerwiegender Einspruch der Anrainer erfolgt, erhält der Bauherr für das Gebäude (Nebengebäude, Dachausbau...) oder das sonstige Bauwerk (Bundesstraße, Flugplatz, Kraftwerk, Vergnügungspark etc.) die Baubewilligung. Sie gilt (theoretisch ;-) nur für den eingereichten Bauplan.
Auch Anwohner und Betroffene von Flughäfen, Flüssen, '''Hochwasser- oder Schutzgebieten werden oft Anrainer genannt. Anrainerstaaten von Binnenmeeren, Hochgebirgen oder Naturparks sorgen sich um den Umweltschutz - oder vernachlässigen ihn.
Siehe auch: Bauordnung, Baupolizei, Bauverhandlung, Brandschutz, Emissionen, Lärm, Lichteinfall, Naturschutz
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