Das Arbeitsrecht lässt sich in folgende Unterbereiche gliedern:
- Individualarbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Zustandekommen
- Pflichten
- des Arbeitgebers
- des Arbeitnehmers
- Störungen
- Beendigung
- Kollektives Arbeitsrecht
- Tarif-/Arbeitskampfrecht
- Mitbestimmungsrecht