Arbeitszeitgestaltung

Bei der Gestaltung der Arbeitszeit sollen Die Arbeitszeitgestaltung ist daher im Interesse des Arbeitsnehmers wie auch des Arbeitsgebers.

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, welche Arbeitszeiten nicht Überschritten werden dürfen. Der Freizeitanteil wird immer größer, da die Arbeitenehmer, oft organisiert in Gewerkschaften, und Arbeitgeber in ihren Tarifverhandlungen immer geringere Wochenarbeitszeiten vereinbaren.

Abgesehen davon gibt es verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, um den Interessen von Betrieb und Mitarbeitern entgegenzukommen. Aus folgeneden Gründen ist die flexible Arbeitszeitgestaltung sinnvoll:

Gleitende Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird bei der gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) in eine Kernarbeitszeit und eine Gleitzeit aufgeteilt. Bei der Kernarbeitszeit besteht eine Anwesenheitspflicht, der Mitarbeiter im Gleitzeitbereich kann jedoch Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen. Dafür muss er die vorgeschriebene Wochenarbeitszeit einhalten.




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