Bei der Gestaltung der Arbeitszeit sollen
- die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigt werden
- die Ziele des Betriebes unterstützt werden
Die Arbeitszeitgestaltung ist daher im Interesse des Arbeitsnehmers wie auch des Arbeitsgebers.
Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, welche Arbeitszeiten nicht Überschritten werden dürfen. Der Freizeitanteil wird immer größer, da die Arbeitenehmer, oft organisiert in Gewerkschaften, und Arbeitgeber in ihren Tarifverhandlungen immer geringere Wochenarbeitszeiten vereinbaren.
Abgesehen davon gibt es verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, um den Interessen von Betrieb und Mitarbeitern entgegenzukommen. Aus folgeneden Gründen ist die flexible Arbeitszeitgestaltung sinnvoll:
- Der Wunsch der Mitarbeiter nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung wird ermöglicht.
- Dem Betrieb wird ein Mitarbeitereinsatz ensprechend dem Auftragseingng ermöglicht.
- Eine gleichmäßige Auslastung der Maschinenkapazität im Schichtbetrieb wird ermöglicht.
- Kosten werden gespart.
Gleitende Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird bei der gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) in eine Kernarbeitszeit und eine Gleitzeit aufgeteilt. Bei der Kernarbeitszeit besteht eine Anwesenheitspflicht, der Mitarbeiter im Gleitzeitbereich kann jedoch Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen. Dafür muss er die vorgeschriebene Wochenarbeitszeit einhalten.