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Als Atommacht bezeichnet man einen Staat, der über Atomwaffen verfügt und zusätzlich die geeigneten Trägersysteme besitzt, um die Atomwaffen militärisch einsetzen zu können.
Siehe auch: Atomwaffensperrvertrag, Atomwaffe, Atomkrieg, Wasserstoffbombe
Atomwaffen
Staaten, die offiziell im Besitz von Atomwaffen sind:
Staaten mit ungeklärtem Status:
Trägersysteme
Wesentlich für eine Atommacht sind nicht nur die Atomwaffen selbst, sondern auch die zugehörigen Trägersysteme wie Flugzeuge und Raketen. Dabei unterscheidet man bei den Atommächten die so genannte Erstschlagfähigkeit und die Zweitschlagfähigkeit. Erstere ist gegeben, wenn der betreffende Staat geeignete Trägersysteme zur Verfügung hat, um das Territorium eines anderen Staates anzugreifen (Flugzeuge, Raketen). Als Zweitschlagfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit eines Staates, auch nach einem nuklearen Angriff auf das eigene Territorium nuklear zurückschlagen zu können. Nötig sind Trägersysteme, die einen nuklearen Angriff überleben. Möglich wird dies durch unterirdische Bunkeranlagen oder U-Boot-gestützte Atomwaffen, die eine genügende Überlebensfähigkeit besitzen.