Atomwaffensperrvertrag

Der Atomwaffensperrvertrag ist ein Vertrag, der die Nichtverbreitung von Atomwaffen zum Gegenstand hat. Er regelt, dass der Besitz atomarer Waffen auf die USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und die Volksrepublik China beschränkt bleiben soll, und dass diese Atommächte kein atomwaffenfähiges Material an andere Staaten weitergeben dürfen. Diese fünf offiziellen Atommächte verpflichten sich im Atomwaffensperrvertrag auch, eine vollständige Abrüstung ihrer Atomwaffen unter internationaler Aufsicht vertraglich zu vereinbaren. Unterzeichnerstaaten, die keine Atomwaffen besitzen, sollen bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie unterstützt werden und verpflichten sich, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergiebehörde Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die den Bau von Atomwaffen verhindern sollen.

Der Atomwaffensperrvertrag wurde am 1. Juli 1968 von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Mittlerweile haben 188 Staaten den Vertrag unterzeichnet, darunter auch die Volksrepublik China und Frankreich (beide 1992). Zu den nicht unterzeichnenden Staaten gehört neben Indien und Pakistan, die durch Atomtests ihre Fähigkeit zum nuklearen Erstschlag bewiesen haben, auch Israel, welches den Besitz von Atomwaffen bis jetzt weder dementiert noch bestätigt hat. Nordkorea ist dem Atomwaffensperrvertrag 1985 beigetreten, hat aber am 11. Januar 2003 den Austritt erklärt.

Der Vertrag war zunächst für 25 Jahre gültig. 1995 wurde er auf unbestimmte Zeit verlängert.

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