Der Außenprüfung und Steueraufsicht (AStA) obliegt es, durch Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen in Unternehmen die steuerlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen zu ermitteln und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu sichern.
Sind den Sachgebieten D ("Prüfungsdienste") der Hauptzollämter angegliedert.
Weblinks
http://www.steuerlexikon-online.de/Aussenpruefung.html