Außenprüfung und Steueraufsicht

Der Außenprüfung und Steueraufsicht (AStA) obliegt es, durch Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen in Unternehmen die steuerlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen zu ermitteln und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu sichern.

Sind den Sachgebieten D ("Prüfungsdienste") der Hauptzollämter angegliedert.

Weblinks

http://www.steuerlexikon-online.de/Aussenpruefung.html



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