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In der Bundesrepublik Deutschland gab es eine nennenswerte außerparlamentarische Opposition (die sich im Kürzel APO nannte) in den Jahren um 1968, ausgehend von der Studentenbewegung. Diese jedoch machte sich alsbald auf den "Marsch durch die Institutionen", das hieß auch in die Parlamente.
Im Gegensatz zur außerparlamentarischen Opposition steht die Opposition der Parteienen, die zwar im Parlament vertreten, nicht jedoch an der Regierungsbildung beteiligt sind. Im Einzelfall kann es auch dazu kommen, dass kleinere Parteien bei einer Wahl nicht genug Stimmen erhalten, um wieder ins Parlament einzuziehen. Die FDP ist in ihrer Geschichte mehrfach nicht in Länderparlamenten oder im Bundestag vertreten gewesen, ohne dass man sie deshalb zur "außerparlamentarischen Opposition" im allgemeinen Sprachgebrach gerechnet hat.
In Staaten ohne demokratisch gewähltes Parlament und ohne frei organisierte Parteien äußert sich die Opposition häufig im Bereich der Kunst (Schriftsteller, Theater), der Kirche oder zum Beispiel innerhalb von Umweltschutzgruppen. Im Extremfall bleibt nur die Möglichkeit illegaler Untergrundarbeit und des Widerstandes.
Siehe auch: Grundgesetz (Quellentext), Demokratische Grundrechte, 68er-Bewegung