|
|
Ausländer verfügen über Rechte, die das Ausländerrecht regelt.Grundsätzlich unterliegen sie jedoch, während ihres Aufenthaltes z.b. in Deutschland, dem Grundgesetz, mit eingeschränkten Bürgerrechten, z.B. haben sie kein Wahlrecht.
Unter bestimmten Umständen können Ausländer ausgewiesen werden. Die häufig gleichgesetzten Begriffe Ausweisung und Abschiebung unterscheiden sich darin, dass die unter Umständen gewaltsame Abschiebung die Folge der Ausweisung ist. Abschiebung ist die Umsetzung der Ausweisung, falls die betroffene Person der Ausweisung nicht Folge leistet.
siehe auch: Asylbewerber, Gastfreundschaft, Ghetto, Menschenrechte, Misstrauen, Ressentiment, Xenophobie