Ausländer

Ein Ausländer ist jemand, der nicht über die Staatsangehörigkeit des Landes verfügt, in dem er sich aufhält. Alle Menschen sind Ausländer, wenn sie sich nicht in dem Land aufhalten, in dem sie zugehörig sind.

Ausländer verfügen über Rechte, die das Ausländerrecht regelt.Grundsätzlich unterliegen sie jedoch, während ihres Aufenthaltes z.b. in Deutschland, dem Grundgesetz, mit eingeschränkten Bürgerrechten, z.B. haben sie kein Wahlrecht.

Unter bestimmten Umständen können Ausländer ausgewiesen werden. Die häufig gleichgesetzten Begriffe Ausweisung und Abschiebung unterscheiden sich darin, dass die unter Umständen gewaltsame Abschiebung die Folge der Ausweisung ist. Abschiebung ist die Umsetzung der Ausweisung, falls die betroffene Person der Ausweisung nicht Folge leistet.

siehe auch: Asylbewerber, Gastfreundschaft, Ghetto, Menschenrechte, Misstrauen, Ressentiment, Xenophobie



Websites: Tagoror | Guajara | Tacoronte Guia | Todo Gomera | Deranet | Radioaficionados | Cinebso | Mi Buscador

Enciclopedia On Line: GNU FDL.