|
|
Meist werden dabei zunächst aus der Masse heraus Straftaten gegen fremdes Eigentum begangen (z.B. durch Plünderung von Geschäften oder Brandstiftung an Autos). Die Gruppendynamik und das (nach rechtsstaatlichen Prinzipien gebotene) Eingreifen der Polizei führen dann häufig zu einer immer weiteren Eskalation, an deren Ende große Personen- und Sachschäden stehen.
Die aktive Beteiligung an Ausschreitungen erfüllt in der Regel als solche den Straftatbestand des Landfriedensbruchs.
Im Gegensatz zu politischen Unruhen finden Ausschreitungen meist spontan, kurzfristig und ohne konkrete Motivation statt und stoßen in der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Ablehnung.