Bajuwaren

Die Bajuwaren (Boii-avari, Baiwaren, Baioaren, bedeutet Männer aus Baia, evtl. Germanen aus Böhmen/Boiohaemum) oder auch Volksstamm der Baiern genannt bilden die Bevölkerung des frühen Bayern. Die Besiedelung von Teilen Österreichs und Einflüsse auf Böhmen sind belegt.

Die tatsächlichen Ursprünge der Baiern sind nicht genau bekannt. Der Name selbst beschreibt wahrscheinlich ein Konglomerat aus grösseren und kleineren Teilen der folgenden Gruppen:

Im übrigen gilt der Lech als Siedlungsgrenze zwischen den Alemannen und den Boier, die auch heute noch als Sprachgrenze erhalten ist.

In diesem Sinne sind die Bajuwaren kein echter Volksstamm sondern vielmehr ein Volks-Konstrukt das sich aufgrund bestehenden regionalen Herrschafts-Einheit gefügt hat.

Als Nachbarvölker der Bajuwaren gelten:

Die Vorgänger in der Region zwischen Donau und Fichtelgebirge, die Narisker, ((auch Naristen, Narister oder Varisten) zogen um 534 n. Chr. ab nach Burgund. Ortsnamen mit der Endung -ing insbesondere aus der Zeit um 550 n. Chr. deuten auf bajuwarische Ursprünge hin, z.B. Straubing, Greding, Kinding, Sünching

Die Regenten der Baiern wurden agilolfingischen Herzögen gestellt.

Regensburg gilt als die Hauptstadt der Baiern und wurde in karolingischer Zeit dann zum Zentrum des ostfränkischen Reiches.

Die Baiern waren einer allmähliichen Christianisierung unterworfen. Im Benediktinerkloster Niederalteich (gegründet 731 oder 741 n. Chr.) wurde als Gesetzeswer das sogenannte Lex Baiuvariorum auf 150 Pergamentseiten in Latein niedergeschrieben.

Weblinks

siehe auch: Deutsche Stämme Bayern Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern


Der neuzeitliche Begriff Baiern, im Sinne von Bayrischer Staatsangehörigkeit und dem Folge-Titel Staatsbürger, wird durch die Verfassung des Freistaats Bayern im ersten Hauptteil, Artikel 6 bis 8 definiert. Dabei findet durch die Gleichstellung aller deutschen Staatsangehörigen eine Integration in die föderalistische Bundesrepublik Deutschland statt.

siehe hierzu: http://www.bayern.landtag.de/bayer_verfassung_erster_hauptteil.html#1.



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