Bannmeile

Eine Bannmeile ist eine gesetzlich garantierte Schutzzone um bestimmte Gebäude von öffentlicher Bedeutung.

Das Gesetz schreibt vor, dass die gesetzgebenden Körperschaften (Bundestag, Bundesrat, die Landtage und das Bundesverfassungsgericht) von einem Bannmeile genannten Gebiet umfasst werden.

Durch die Bannmeile sollen die Geschützten in die Lage versetzt werden, ihrer Aufgabe ohne den umittelbaren Druck der Straße nachgehen zu können. Innerhalb dieses Raumes ist keine Demonstration erlaubt, was notfalls auch durch Polizeigewalt durchgesetzt werden kann.

Demonstrationen sind hingegen zulässig, wenn durch sie keine Störung zu erwarten ist. Dies ist in der Regel an sitzungsfreien Tagen gegeben. (§ 5 BefBezG).

Bannkreisverletzung war bis zum 17.8.1999 nach § 106a Strafgesetzbuch ein Straftatbestand.

Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG)



Websites: Tagoror | Guajara | Tacoronte Guia | Todo Gomera | Deranet | Radioaficionados | Cinebso | Mi Buscador

Enciclopedia On Line: GNU FDL.