Nach österreichischem Recht erlässt das Amt eines Bezirks ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht.
Solche Gründe können sein:
- Technisch -- Leitungen, Kraftwerke, Schottergruben, Bergbau, spezielle Bauvorhaben, Überarbeitung von Bauzonen oder Kataster ...
- Landschaftlich -- Heide, Moore, Seen ...
- Biologisch -- seltene Pflanzen- und Tierartenarten, Biotope
- Naturgefahren -- Lawinengänge, Wildbach- und Murenzonen ...
- Umweltschutz -- wegen Fabriken, Straßen, Wasserschutzgebieten ...
- und weitere.
Bauverbote können absolut sein, aber auch befristet oder bedingt (z.B. betreffs Bauhöhe, Zuleitungen). Manchmal werden sie mit Auflagenn (z.B. kein Brunnen) erlassen.
Ein absolutes Bauverbot besteht in vielen Natur- und Nationalparks, z.B. im Nationalpark Hohe Tauern.
Siehe auch: Bauordnung Baurecht Bauamt