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Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt und sind allgemein, gleich, unmittelbar und geheim. Der Landtag wird gewählt nach einer speziell bayerischen Variante, die sowohl Verhältniswahlrecht wie Mehrheitswahlrecht integriert: anders als im übrigens Bundesgebiet gibt es keine gemeinsame Landesliste, sondern insgesamt sieben Listen für die sieben Wahlbezirke. Es gibt also keinen landesweiten "Listenplatz Nr.1" auf den der jeweilige Spitzenkandidat gesetzt werden könnte. Bei der Verwendung der Zweitstimme gibt es ebenfalls unterschiede zur Bundesregelung: die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Zusammensetzung der Liste erheblich ändern. Wie auch im bayerischen Kommunalwahlrecht enthält dieses verhältnismäßige starke Elemente direkter Demokratie.
Ebenfalls im Unterschied zum Bundesrecht bestimmt sich die Zahl der Mandate im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen. Eine Praxis, die im Allgemeinen das Wahlergebnis für größere Parteien günstig beeinflusst, da diese meist mehr Erst- als Zweitstimmen erhalten.
Das Parlamentsgebäude ist das Maximilianeum in München.