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! colspan="2" align=center bgcolor="#FFDEAD" | Das Große Bayerische Staatswappen
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! colspan="2" align=center bgcolor="#FFDEAD" | Basisdaten
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| Hauptstadt: || München
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| Fläche: || 70.549,32 km²
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| Einwohner:
| 12.401.000 (08/2003)
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| Bevölkerungsdichte: || 164 Einwohner/km²
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| Schulden:
| 2.732 € pro Einwohner (2002)
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| Schulden gesamt:
| 33,8 Mrd. € (2002)
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| ISO 3166-2: || DE-BY
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| Homepage:
| www.bayern.de
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! colspan="2" align=center bgcolor="#FFDEAD" | Politik
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| Ministerpräsident:
| Edmund Stoiber (CSU)
|}Der Freistaat Bayern liegt im Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien und im Süden an Österreich.
| Table of contents |
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2 Politik 3 Verwaltungsgliederung 4 Wirtschaft 5 Geographie 6 Sprache 7 Landeshymne 8 Weblinks |
Siehe die Hauptartikel Geschichte Bayerns und Königreich Bayern
Im Zuge der Reformen von Minister Maximilian Josef Montgelas wurde die Schreibweise "Baiern" durch "Bayern" ersetzt, wohl wegen der Leidenschaft Ludwig I für die antike griechische Kultur.
Siehe auch: Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern, Liste der bayerischen Ministerpräsidenten
Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung: CSU 124 Sitze, SPD 41 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze.
Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Verfassung notwendig.
Am 14. Oktober 2003 wurde das neue Kabinett ernannt. Ihm gehören neben dem Ministerpäsidenten elf Staatsminister an:
Geschichte
Politik
In Bayern regiert seit 1962 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Edmund Stoiber.Staatsaufbau
Grundlage der Landespolitik ist seit dem 1. Januar 2000 ein parlamentarisches Einkammernsystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, in der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände theoretisch ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen.
Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident
Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.
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| colspan="3" | Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern:
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Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern
Wahlrecht
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht eine demokratische Besonderheit auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Verwaltungsgliederung
Regierungsbezirke
Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte.Landkreise

Kreiskarte: Bayern
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|}Kreisfreie Städte
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| colspan="3" | Die 25 kreisfreien Städte in Bayern:
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|}Städte und Gemeinden
Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand Frühjahr 2003). Diese verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte, 26 Große Kreisstädte und 2.005 sonstige Städte und Gemeinden. Dazu gibt es noch 245 gemeindefreie Gebiete. Diese sind in der Regel unbewohnt.
siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Liste der Gemeinden in Bayern nach EinwohnerzahlWirtschaft
Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland.
Die Arbeitslosenzahl betrug im Februar 2003 8,0 Prozent.Geographie
Bayern liegt in Süddeutschland.Sprache
siehe: Dialekte in Bayern
| Deutsche Bundesländer |
|---|
| Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen |
nds:Bayern