Beamter

Ein Beamter ist ein vom Staat oder einer öffentlichen Einrichtung beschäftigter Arbeitnehmer, der einen (vom Angestellten) abweichenden Status genießt. Dieser Beamtenstatus ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Exekutive und Judikative des Staates funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks "lahmgelegt" werden können.

Deutschland

Deutsche Beamte werden nach Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf) und bestandener Laufbahnprüfung und Absolvierung einer Probezeit auf Lebenszeit angestellt, wenn sie mindestens das 27. Lebensjahr vollendet haben. Daneben gibt es aber auch Beamte auf Zeit. Zum Beispiel bevorzugt im Militärwesen oder bei befristeten Tätigkeiten an Universitäten ("Zeitbeamte"). Auch politische Beamte, wie Bürgermeister, Staatssekretäre oder Minister sind nicht auf Lebenszeit beschäftigt - sie stellen eine eigene Gruppe außerhalb der Dienststufen und Laufbahnen dar. Beamte haben eine besondere Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber und z.B. kein Streikrecht. Dafür ist der Dienstherr ihnen gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet; ihre Besoldung muss dem Amt angemessen sein.

Es gibt in Deutschland verschiedene Dienststufen:

  1. einfacher Dienst
  2. mittlerer Dienst
  3. gehobener Dienst (eventuell mit Leitungsfunktion, in der Regel ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium Voraussetzung)
  4. höherer Dienst (Leitungsfunktion, normalerweise ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium Voraussetzung)

Siehe auch: Nichtakademische Titel




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