|
|
Deutschland
Deutsche Beamte werden nach Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf) und bestandener Laufbahnprüfung und Absolvierung einer Probezeit auf Lebenszeit angestellt, wenn sie mindestens das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Daneben gibt es aber auch Beamte auf Zeit. Zum Beispiel bevorzugt im Militärwesen oder bei befristeten Tätigkeiten an Universitäten ("Zeitbeamte"). Auch politische Beamte, wie Bürgermeister, Staatssekretäre oder Minister sind nicht auf Lebenszeit beschäftigt - sie stellen eine eigene Gruppe außerhalb der Dienststufen und Laufbahnen dar.
Beamte haben eine besondere Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber
und z.B. kein Streikrecht. Dafür ist der Dienstherr ihnen gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet; ihre Besoldung muss dem Amt angemessen sein.
Es gibt in Deutschland verschiedene Dienststufen: