Behinderung

Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen, die umfänglich, schwer und langfristig sind.

Table of contents
1 Ursachen
2 Kategorien
3 Statistik
4 Erweiterte Definition
5 Begriffsdiskussion
6 Verwandte Gebiete

Ursachen

Hinsichtlich der Ursache lässt sich unterscheiden zwischen

Dabei können Behinderungen auch als Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten (Mehrfachbehinderung), oder weitere Behinderungen zur Folge haben, z.B. Kommunikationsbehinderung als Folge einer Hörbehinderung.

Kategorien

Grundsätzlich lassen sich Behinderungen grob kategorisieren in:

Statistik

Das Bundesamt für Statistik weist für das Jahr 2001 eine Zahl von 6 711 797 schwerbehinderten Menschen aus. Hiervon werden allerdings nur diejenigen erfasst, die einen Schwerbehindertenausweis beantragt und erhalten haben, was viele behinderte Menschen vermeiden. Natürlich gibt es in der BRD keine "Meldepflicht" für Behinderungen, daher lässt sich die Zahl der Menschen mit Behinderung in Deutschland nur schätzen. Die Schätzungergebnisse bewegen sich hierbei um die 10% - Marke.

Erweiterte Definition

Eine Behinderung ist auch immer als andauernde (ständige) Problematik, an der Gesellschaft teilhaben zu können, zu sehen ("Behindert ist man nicht; behindert wird man" Aktion Mensch). So erweitert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Behinderungsbegriff wie folgt:

  1. Impairment: Schädigung der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers,
  2. Disability: Aus der Schädigung resultierende Funktionsbeeinträchtigung, welche die Bewältigung von Alltagssituationen behindert oder unmöglich macht,
  3. Handicap: Tatsächliche (auch gesellschaftlich bedingte) Nachteile aus einer Schädigung oder Beinträchtigung.

Das Bundessozialhilfegesetz vernachlässigt dagegen den gesellschaftlichen Aspekt der Behinderung und definiert "(...) eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmaßen oder auf anderen Ursachen beruht (...) Weiterhin liegen Behinderungen bei einer nicht nur vorübergehenden erheblichen Beeinträchtigung der Seh-, Hör-, und Sprachfähigkeit und bei einer erheblichen Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Kräfte vor" (§124 BSHG).

Begriffsdiskussion

Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Definitionen des Behinderungsbegriffs, nicht zuletzt im ständigen Bemühen, eine (behindernde) Diskriminierung schon bei der eingesetzten Sprache auszuschließen. Unter Einfluss der "Political Correctness" wurde gar versucht, den Begriff ganz zu verbannen bzw. durch Euphemismen ("besondere Befähigung") zu ersetzen.

Von den zumeist selbst betroffenen Vertretern der Krüppelbewegung wird der Begriff Behinderung dagegen bewusst durch den alten, eigentlich verpönten Ausdruck "Krüppel" ersetzt, um damit provozierend auszudrücken, was Nichtbehinderte nach ihrem Empfinden ohnehin über sie denken.

Letztlich ist Pragmatismus bei der Defintion spätestens dann notwendig, wenn Kriterien für die Leistung von Hilfe durch die Gesellschaft festgelegt werden müssen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, Rehabilitation, ...).

Verwandte Gebiete

siehe auch: Grundgesetz der BRD, Artikel 3, Integration




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