Beischlaf

Der Begriff Beischlaf ist in der Umgangssprache ein missverständlicher Ausdruck für den Geschlechtsverkehr, vor allem für den Vaginalverkehr oder Koitus heterosexuellerer Partner. Der Ausdruck kann auch für den homosexuellen Geschlechtsverkehr verwendet werden. Er kann jedoch, vor allem bei Kindern, die mit ihm ein kuscheliges, gemeinsames Schlafen ohne sexuelle Komponente verbinden, zu schweren Missverständnissen führen.

Generell gilt der Begriff inzwischen als veraltet. Er stammt aus einer Zeit, als Sex noch tabuisiert wurde und nicht als spaßbringende Freizeitbeschäftigung angesehen wurde.

Enger wird der Begriff in der juristischen Fachsprache angewandt. Der Begriff Beischlaf wird vom deutschen Strafgesetzbuch im Tatbestand folgender Straftaten verwendet:

  • Beischlaf zwischen Verwandten
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedeses in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist im juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr.

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Siehe auch: Beiwohnung





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