Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein Bundesgesetz der BRD, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln (Drogen) festlegt. Als Anhänge beinhaltet das BtMG drei Listen mit einer Aufzählung der I) nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, II) verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel und III) verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Diese Stoffe bilden die im Geltungsbereich des Gesetzes illegalen Drogen. Legale Drogen wie Alkohol tauchen nicht in diesem Anhang auf und gelten dementsprechend auch nicht als Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes.

Die schweizerische Gesetz heißt gleichfalls Betäubungsmittelgesetz, wird jedoch BetMG abgekürzt. In Österreich existiert das Suchtmittelgesetz.

Table of contents
1 Historie
2 Rechtsverwandtschaften
3 Weblinks
4 Literatur

Historie

Deutschland

Das Betäubungsmittelgesetz ist der direkte Nachfolger des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10.Dezember 1929 und wurde am 10.1.1972 veröffentlicht. Am 28.7.1982 und am 1.3.1994 erfolgten eine Neufassung, bzw. eine Neuveröffentlichung. Die aktuelle Fassung stammt vom
22. Dezember 2003, geändert durch die Achtzehnte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (18. BtMÄndV).

Rechtsverwandtschaften

Im Kontext des BtMG stehen vier Verordnungen:

Thematisch verwandt sind sowohl die gesetzlichen Regelungen zu Grundstoffen als auch zu Medikamenten.

Weblinks

Literatur

zur Geschichte desselben: