Bezirkshauptmannschaft

Die Bezirkshauptmannschaft ist die oberste Verwaltungsbehörde eines '''österreichischen Bezirkes.

Es gibt hier keine gewählten sondern nur beamtete Organe. Der oberste Beamte ist der Bezirkshauptmann oder die Bezirkshauptfrau. Sie werden von der Landesregierung ernannt.

Die Bezirkshauptmannschaft, kurz auch BH genannt, erfüllt sowohl staatliche als auch Bundesländeraufgaben. Hier sind die verschiedensten Fachgebiete angesiedelt:

Nicht zuständig ist die BH für Statutarstädte, sowie im gesamten Justizwesen.

Die Bezirkshauptmannschaft wurden 1850 in allen Kronländern eingerichtet. 1918 wurden sie in der Republik übernommen und 1924 in die Kompetenz übertragen.

Weblinks:

http://www.aeiou.at




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