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Es gibt hier keine gewählten sondern nur beamtete Organe. Der oberste Beamte ist der Bezirkshauptmann oder die Bezirkshauptfrau. Sie werden von der Landesregierung ernannt.
Die Bezirkshauptmannschaft, kurz auch BH genannt, erfüllt sowohl staatliche als auch Bundesländeraufgaben. Hier sind die verschiedensten Fachgebiete angesiedelt:
Die Bezirkshauptmannschaft wurden 1850 in allen Kronländern eingerichtet. 1918 wurden sie in der Republik übernommen und 1924 in die Kompetenz übertragen.
Weblinks:
http://www.aeiou.at