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Daher verstehen sich die Bischöfe von Rom seit ältester Zeit als Nachfolger des Apostelsprechers und Inhaber des Petrusamts gemäß Matthäus 16,18 (s. Papst). Dieser Ehrenvorrang, im Prinzip von allen Kirchen und Konfessionen anerkannt, ist in seinem dogmatischen und rechtlichen Umfang jedoch von Anfang an Gegenstand innerchristlicher Kontroversen.