Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für den Datenschutz. Er erstellt einen zweijährigen Tätigkeitsbericht. Er wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wiedergewählt werden

Table of contents
1 Aufgaben nach dem BDSG
2 Die Bundesbeauftragen für den Datenschutz:
3 Weblinks

Aufgaben nach dem BDSG

Er berät und kontrolliert Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen aufgrund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Postgesetzes (PostG). Er berät und kontrolliert private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) fallen.

Die Bundesbeauftragen für den Datenschutz:

Weblinks