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Die Aufgaben und Befugnisse des BGS sind im Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG) geregelt.
Zu den Aufgaben des BGS gehört:
Der BGS unterhält eine Fliegergruppe mit mehr als 100 Hubschraubern unterschiedlichster Typen und die Grenzschutzgruppe 9 GSG_9, eine Spezialeinheit zur Bekämpfungs des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität. Eine weitere Spezialkraft des BGS ist die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, kurz BFH und das BGSAmt See, das mit 6 Schiffen in der Nordsee und Ostsee die bundespolizeilichen Aufgaben im Küstenmeer und auf der Hohen See wahrnimmt und im Verbund mit dem Zoll, der Fischereiaufsicht und weiteren Behörden die deutsche Küstenwache darstellt.
Historisch stellte der Bundesgrenzschutz nicht nur eine polizeiliche, sondern auch eine militärische Organisation dar. Er ist auch als Vorläuferorganisation der Bundeswehr zu betrachten, in welche 1956 9572 BGS-Beamte wechselten. Von 1965 bis 1994 hatten BGS-Beamte auch durch Gesetz Kombattantenstatus. Vor 1965 waren BGS-Beamte zwar Kombattanten, dies war aber nicht gesetzlich geregelt.
Heute ist der BGS ausschließlich eine polizeiliche Organisation. Dies ist unter Anderem auch an der Verwendung der üblichen Polizeidienstgrade - mit dem Zusatz "im BGS" - zu erkennen. Weiterhin sind Uniformen und Fahrzeuge des Bundesgrenzschutz für einen Außenstehenden fast nicht mehr von denen der Landespolizeien zu unterscheiden. Eine Umbenennung des Bundesgrenzschutzes findet wahrscheinlich im Frühjahr 2004 statt.