Die Bundesknappschaft ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung der im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer. Sie ist bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Behörde mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Sitz der Hauptverwaltung ist Bochum. Daneben bestehen regionale Bezirksverwaltungen. Die Bundesknappschaft wurde 1969 (BGBl. I S. 974) durch Zusammenschluss der seit 1945 sieben selbständigen Bezirksknappschaften gebildet; von 1923 bis 1945 hatte die Reichsknappschaft (RGBl. 1923 I S. 291) bestanden. Das Knappschaftswesen kann auf eine rd. 800-jährige Geschichte zurückblicken; erste Ansätze bereits 1260 (Goslar) urkundlich belegt.
Seit Inkrafttreten der neuen Minijob-Regelung (400 EUR Jobs) am 1. April 2003 hat die Bundesknappschaft die zentrale Verwaltung für das gesamte Bundesgebiet übernommen.
Literatur
U. Lauf, Die Knappschaft, Sankt Augustin 1994; H. Thielmann, Geschichte der Knappschaftsversicherung, Bad Godesberg 1960.
Weblinks