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Bundesland ist eine Bezeichnung eines Gliedstaates in einem Bundesstaat. Die Bezeichnung wird insbesondere für die Gliedstaaten von Österreich und Deutschland gebraucht. "Bundesland" ist eigentlich eine irreführende Bezeichnung, da es die Zugehörigkeit der Länder zum Bund unterstreicht und damit deren Eigenstaatlichlichkeit nicht ausreichend betont. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung für die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland ist daher "Länder".
Andere Bezeichnungen für föderale Einheiten sind Staat oder Kantone. Im Bundesstaat Belgien bezeichnet man die Bundesländer als Regionen, in Russland als "Subjekte", bei denen es unterschiedliche Abstufungen nach dem Grad der Autonomie gibt (siehe hierzu asymmetrischer Föderalismus, Verwaltungsgliederung Russlands).
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2 Bundesländer in Österreich |
Die Staatstaaten Berlin und Hamburg bilden rechtlich gesehen jeweils nur eine Stadt. Sie sind - was den Begriff Gemeinde anbelangt - daher nicht weiter untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen Bundesländern gibt es folgende weitere Verwaltungsgliederung:
Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:
Länder in Deutschland

Weitere Gliederung
Geschichte
1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR aufgelöst; an ihre Stelle traten 14 Bezirke.
1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG und damit verbunden eine Reduzierung der Zahl der Bundesländer wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht.
(Anmerkung: Berlin [West] hatte stets einen Sonderstatus und war offiziell kein Bestandteil der Bundesrepublik.)
| Deutsche Bundesländer |
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| Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen |
| Österreichische Bundesländer |
|---|
| Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien |