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Die Teilnehmer des Parteitags setzen sich zusammen aus den Delegierten der unteren Ebenen, z. B. Landesverbände oder Bezirksverbände zusammen. Die Zahl der Delegierten regelt sich dabei meistens nach der Zahl der Mitglieder einer Partei im entsprechenden Regionalverband. Ein Teil der Delegiertenplätze kann auch nach den Wahlerfolgen einer Partei vergeben werden. (Beispiel: SPD, die in den neuen Ländern relativ wesentlich mehr Wähler als Mitglieder hat als in den alten).
Details regelt die Satzung der jeweiligen Partei. Der Bundesparteitag beschließt das Grundsatzprogramm, wählt den Parteivorstand, nominiert den Kanzlerkandidaten, trifft die Entscheidung über Koalitionen mit anderen Parteien zum Zwecke der Regierungsbildung und kann weiterhin Entscheidungen zu jedem Thema treffen, dass die Partei betrifft.
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