Das Bundespatentgericht hat seinen Sitz in München. Aufgabe dieses Gerichts ist es in Rechtsstreitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte (u.a. Patente und Marken) zu entscheiden.
Die gesetzliche Regelungen ergeben sich u.a. aus dem Patentgesetz und ergänzend aus der Zivilprozessordnung (ZPO).
In bestimmten Fällen ist besteht die Möglichkeit, den Bundesgerichtshof als nächste Instanz anzurufen.