Bundespräsident (Österreich)

Der österreichische Bundespräsident ist das vom Volk auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt. Er kann einmal wiedergewählt werden. Rechtsstellung und Aufgaben ähneln denen des deutschen Bundespräsidenten. In vielen Fällen kann nur auf Vorschlag der Bundesregierung hin aktiv werden. War die Stellung des Bundespräsidenten in der Verfassung von 1920 sehr schwach konzipiert, erhielt sie mit der Verfassungsnovelle 1929 unter dem Druck autoritärer Kräfte eine beträchtliche Aufwertung. Da bei der Gründung der zweiten Republik die Verfassung in der Fassung von 1933 wiedereingesetzt worden ist, hat der Bundespräsident auch heute noch in der Theorie eine starke Stellung. In der Praxis übten sich die Bundespräsidenten der zweiten Republik aber in Zurückhaltung und konzentrierten sich auf ihre repräsentativen Aufgaben. Der österreichische Bundespräsident hat seine Amtsräume in der Hofburg in Wien.

Table of contents
1 Kompetenzen
2 Österreichische Bundespräsidenten
3 Erste Republik (1918–1938)
4 Zweite Republik (seit 1945)
5 Weblinks

Kompetenzen

Österreichische Bundespräsidenten

Erste Republik (1918–1938)

{| border="1" cellpadding="2" cellspacing="2" |----- bgcolor="cccccc" ! Name ! Amtszeit ! Partei |----- | Michael Hainisch || 19201928 |----- | Wilhelm Miklas || 19281938 |}

Zweite Republik (seit 1945)

{| border="1" cellpadding="2" cellspacing="2" |----- bgcolor="cccccc" ! Name ! Amtszeit ! Partei |----- | Karl Renner || 1945-1950 || SDAP, SPÖ |----- | Theodor Körner || 1951-1957 || SPÖ |----- | Adolf Schärf || 1957-1965 || SPÖ |----- | Franz Jonas || 1965-1974 || SPÖ |----- | Rudolf Kirchschläger || 1974-1986 || parteifrei |----- | Kurt Waldheim || 1986-1992 || ÖVP |----- | Thomas Klestil || 1992-2004 || ÖVP |}

Weblinks