|
|
Tatsächlich kennt die Schweizer Verfassung jedoch weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef.
Der Bundespräsident wird von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils auf ein Jahr gewählt, die Wahl ist gewöhnlich unbestritten. Generell rotiert der Sitz im Bundesrat in der Reihenfolge des Amtsantritts. Dabei kommt jeder Bundesrat in sieben Jahren mindestens einmal zum Zuge.
Siehe auch: Liste der Schweizer Bundespräsidenten