Bundestag

Mit Bundestag wird in der Alltagssprache das Parlament in Deutschland bezeichnet. Der vollständige Name lautet "Deutscher Bundestag". Es hat seinen ständigen Sitz seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin.

Die Zusammensetzung des Bundestages wird turnusgemäß alle vier Jahre durch eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Bundestagswahl bestimmt. Nach jeder Wahl wird bei der konstituierenden Sitzung aus der Mitte des Bundestages der jeweilige Bundestagspräsident gewählt. Traditionell wird dieser von der größten Fraktion im Parlament gestellt.

Table of contents
1 Mandatsvergabe
2 Befugnisse
3 Größe und Zusammensetzung
4 Geschichte
5 Wahlperioden des Deutschen Bundestages:
6 Weblinks

Mandatsvergabe

Die Mandate im Bundestag werden zur Hälfte über Listen der politischen Parteien proportional nach der erzielten Anzahl der Stimmen zugeteilt. Diese Verhältniswahl über die Zweitstimme bestimmt das Kräfteverhältnis im Bundestag.

Um eine gewisse Personalisierung und lokale Kandiatenaufstellung zu erreichen, wird eine Hälfte der Mandate zusätzlich durch Direktwahlen vergeben. Dabei werden in jedem Wahlkreis Kandidaten mit der einfachen Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Für jeden direkt gewählten Kandiaten wird seiner Partei aber ein Listenmandat gestrichen.

Übertrifft nun die Anzahl der direkt gewählten Kandidaten einer Partei in einem Bundesland die Anzahl der Mandate, die der Landesliste seiner Partei laut Zweitstimme zusteht, ziehen trotzdem alle gewählten Direktkandidaten in den Bundestag ein. Diese Mandate nennt man Überhangsmandate. Im Gegensatz zu anderen Parlamenten (z. B. Länderparlamente) gibt es im Bundestag keine Ausgleichsmandate. Allerdings werden den anderen Parteien dafür auch keine Sitze abgezogen.

Durch dieses Verfahren kommt es häufig vor, dass im Bundestag mehr Abgeordnete sitzen, als ursprünglich Mandate vorgesehen waren. So gab es 1998 13 und 2002 5 Überhangmandate. Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird er üblicherweise durch ein Mitglied der gleichen Landesliste ersetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen direkt gewählten Abgeordneten einer überhängenden Landesliste handelt. In diesem Fall verringert sich stattdessen die Anzahl der Überhangmandate.

Ferner existiert die so genannte Fünf-Prozent-Hürde. Damit wird allen Parteien, die nicht mehr als 5% aller gültiger Zweitstimmen auf sich vereinigen können, der Einzug in das Parlament verwehrt. Mit der Erststimme gewählte Kanidaten werden aber auf jeden Fall in den Bundestag einziehen, auch wenn ihre Partei weniger als 5% der Zweitstimmen erhielt (z. B. PDS 2002).

Alternativ zur "5%-Klausel" gibt es eine Grundmandatsklausel. Hat eine Partei mindestens drei Direktmandate erhalten, zieht die Partei mit so vielen Abgeordneten ein, wie es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht (z.B. PDS 1994).

Befugnisse

zustimmungspflichtig. Bei Konflikten zwischen beiden Institutionen werden die Gesetzesvorlagen an den Vermittlungsausschuss verwiesen, der sich sowohl aus Vertretern aus Bundestag wie -rat zusammensetzt.

Größe und Zusammensetzung

Der 15. Deutsche Bundestag (
Bundestagswahl 2002) besteht aus 603 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich 5 Überhangmandate). Ein Bundestagsabgeordneter wird auch als Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) bezeichnet.

aktuelle Zusammensetzung 15. Deutscher Bundestag

Bei der Bundestagswahl 2002 kam es zu folgendem Ergebnis (Sitze gesamt, d. h. Zweitstimmen und Überhangmandate): (Quelle: www.bundestag.de/info/wahlen/154/1541_15.html) {| border | Sitze || Partei |----- | 251 || SPD |----- | 190 || CDU |----- | 58 || CSU |----- | 55 || Bündnis 90/Die Grünen |----- | 47 || F.D.P |----- | 2 || PDS |}

Zusammensetzung 14. Deutscher Bundestag

Bei der
Bundestagswahl 1998 kam es zu folgendem Ergebnis (Anteil Zweitstimmen) {| border | Anteil || Sitze || Partei |----- | 40,9 % || 298 || SPD |----- | 28,4 % || 198 || CDU |----- | 6,7 % || 47 || CSU |----- | 6,2 % || 43 || F.D.P |----- | 6,7 % || 47 || Bündnis 90/Die Grünen |----- | 5,1 % || 36 || PDS |----- | 5,9 % || - || Sonstige |}

Geschichte

Zwischen 1816 und 1866 gab es eine "Bundesversammlung des Deutschen Bundes", die später "Bundestag" genannt wurde. Dies war kein demokratisches gewähltes Parlament, sondern eine Zusammenkunft von Gesandten freier Städte und Adliger. Der Bundestag hatte praktisch keinen politischen Einfluss.

Wahlperioden des Deutschen Bundestages:

Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.

siehe auch: Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, Bundestagswahl 2002, Abgeordneter, Überhangmandate, Politisches Spektrum, Nationalrat (Österreich)

Weblinks





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