Bundestagswahl

Die Bundestagswahl ist die Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Sie ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim und findet alle vier Jahre statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Dem Wähler stehen bei der Wahl eine Erst- und eine Zweitstimme zur Verfügung.

Mit der Erststimme werden die Kandidaten der Wahlkreise gewählt, die sich für ein Mandat im Bundestag bewerben (Mehrheitswahlrecht). Es gewinnt derjenige Kandidat den Wahlkreis, der die relative Mehrheit der Stimmen in diesem Wahlkreis auf sich vereinigen kann. Die Stimmen für die anderen Kandidaten werden verworfen.

Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt, deren Kandidaten nach einer Landesliste zusammengestellt werden. Die Zweitstimme ist die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung im Bundestag. Die Sitze werden nach dem Verhältniswahlrecht vergeben, das heißt, dass der Anteil der Sitze einer Partei ungefähr ihrem Anteil der erhaltenen Wahlstimmen entspricht. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen der Wähler, die bereits mit ihrer Erststimme für einen erfolgreichen unabhängigen Direktkandidaten gestimmt haben (§ 6 Abs. 1 BWahlG). Es gilt zudem die 5-Prozent-Hürde: Vereint eine Partei weniger als 5 Prozent der Zweit-Stimmen auf sich, so darf sie der Zweitstimme nach überhaupt nicht in den Bundestag einziehen. Die Stimmen für diese Parteien werden verworfen. Die Auszählung der Sitze erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

Es gelten einige besondere Regeln für die Bundestagswahl, so

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