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Im Nationalrat sind die Sitze gemäss Bevölkerungsanteil auf die Kantone verteilt, im Ständerat hat jeder Kanton zwei Sitze, jeder Halbkanton einen Sitz.
Die Vereinigte Bundesversammlung aus Nationalrat und Ständerat wählt die Bundesräte, den Bundespräsidenten, die Bundesrichter, den Bundeskanzler und den General, wenn eine Mobilmachung der Armee zur Diskussion steht.
Der Präsident des Nationalrats hat den Vorsitz in der Vereinigten Bundesversammlung und ist daher der ranghöchste Schweizer.