Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit Sitz in Berlin ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der abhängig beschäftigten Angestellten sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbständigen Lehrer, Hebammen, Seelotsen, Künstler und Publizisten; sie gewähren gesetzliche Renten- und Rehabilitationsleistungen sowie Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Die BfA ist bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Behörde mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Die BfA wurde zum 1.8.1953 (BGBl. I S. 857) gegründet; 1911 – 1945 bestand als Träger für die Angestelltenversicherung die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, deren Aufgaben 1945 – 1953 in Westdeutschland von den Landesversicherungsanstalten wahrgenommen wurden.
Weitere Stichworte: Landesversicherungsanstalt; Bundesknappschaft; Rentenversicherung
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