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Infolge der Angleichung des Rechts des Vereinigten Königreiches und Irlands an das EG-/EU-Recht besteht eine zunehmende Praxis der Kodifizierung bisheriger Rechtsgrundsätze (insbesondere im Strafrecht, um dem Bestimmtheitsgebot und dem Gesetzlichkeitsprinzip Rechnung zu tragen) in diesen Ländern. Teile des Common Law gelten in ihrer ursprünglichen Fassung noch in zahlreichen Ländern, die früher Kolonien der englischen Krone waren.