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Zusammen mit den Bekenntnissen der Confessio Tetrapolitana und der Fidei Ratio wurde auf dem Reichstag am 25. Juni 1530 die Confessio Augustana verlesen, die Philipp Melanchthon verfasst hatte. Martin Luther hielt sich aus politischen Gründen zu dieser Zeit in Coburg auf, stand mit Melanchthon aber in ständigem Briefkontakt. Mit der auf lateinisch und deutsch gehaltenen Schrift sollte eine Verständigung mit den Katholiken erreicht werden. Die katholischen Theologen Eck und Faber wiesen aber die Apologie der Confessio Augustana zurück, und Kaiser Karl V. bestätigte das Wormser Edikt in seiner Wirksamkeit.
Die evangelischen Reichsstände schlossen sich deshalb 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen, der nach dem Schmalkaldischen Krieg 1546/47 1548 das Augsburger Interim und 1555 endlich den Augsburger Religionsfrieden erreicht, in dem die Confessio Augustana variata anerkannt wird.
Zu Streitpunkten führten Änderungen in der lateinischen Ausgabe der Confessio Augustana, die 1540 erschien. Darin wurde in manchen Standpunkten die Auffassungen Luthers gelockert. Auf dem Naumburger Fürstentag 1561 beschloss man deshalb, auf die unveränderte Fassung, die Confessio Augustana invariata, zu bestehen. Die gelockerte Fassung, die Confessio Augustana variata, bildete jedoch die gemeinsame Basis, aufgrund der sich die verschiedenen Strömungen der Reformation im Westfälischen Frieden endgültig einigen konnten.
Siehe auch: Apologie der Confessio Augustana
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