De facto

Als de facto wird eine Situation oder ein Umstand dann bezeichnet, wenn er als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn nicht durch entsprechende Institutionen formal als "de jure" festgelegt.

Beispielsweise ist die Höchstgeschwindigkeit innerorts "de jure" mit 50 km/h festgelegt, "de facto" jedoch können im Berufsverkehr einer Großstadt kaum mehr als 30 km/h erreicht werden.



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