Dekanat

Ein Dekanat (früher teilweise auch Dekanei) ist die nach dem Kirchenrecht mögliche Untergliederung eines Bistums (vergleichbar der Unterteilung eines Bundeslandes in Landkreise). Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte Pfarrgemeinden zusammengeschlossen, mit dem vorrangigen Ziel, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern.

Dem Dekanat steht der Dechant vor, der durch die Dekanatskonferenz der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und -referenten und Gemeindereferentinnen und -referenten) und den Dekanatsrat unterstützt wird.

Die Hauptaufgaben eines Dekanates sind:

Das Amt Dechant bekleidet immer ein Priester des Dekanates, üblicherweise einer der Pfarrer der im Dekanat gelegenen Kirchengemeinden. Der Dechant wird vom Dekanatsrat gewählt und damit dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen, der den Dechanten dann ernennt. Hauptaufgabe des Dechanten ist die Förderung und Koordinierung der gemeinsamen pastoralen Tätigkeit im Dekanat.

Die vergleichbare territoriale Einheit in der evangelisch-lutherischen Kirche ist der Kirchenkreis. Dem Dechantenamt entspricht das Amt des Superintendenten.

Im universitären Bereich versteht man unter dem Dekanat heute auch ein Amt zur gemeinschaftlichen Vertretung und Verwaltung eines oder mehrerer Fakultäten oder Fachbereiche.

Nicht zu verwechseln mit Dekantat.



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