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Der Deutsche Wetterdienst ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unterstellt. Seine gesetzliche Grundlage findet er im DWD-Gesetz.
Geschichte
Der DWD wurde 1952 durch die Zusammenführung der Wetterdienste der verschiedenen westalliierten Besatzungszonen gegründet.
Weblinks