|
|
Wortgebrauch
Das Wort Deutschstämmige wurde früher für Personen benutzt, die von Deutschen abstammen, sich aber nicht mehr als Deutsche fühlen. Das gilt z. B. für viele Deutschstämmige in den USA. Heute wird das Wort auch im oben genannten Sinne verstanden.
Das Wort Volksdeutsche ist eigentlich die althergebrachte Bezeichnung für Menschen mit deutscher Volkszugehörigkeit. Diese Bezeichnung wird aber teilweise als politisch nicht korrekt abgelehnt, weil sie auch im Dritten Reich benutzt wurde.
Die amtliche Bezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland lautet deutsche Volkszugehörigkeit, so im Grundgesetz Art. 116, Absatz 1: "Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat." Im Vertriebenengesetz lautet die Formulierung deutscher Volkszugehöriger (§ 1 ff.).