Dienst

Der Ausdruck Dienst (v. althochdt: dionost) bezeichnet:
  1. die berufliche Arbeit, die Erfüllung einer Pflicht (Dienst nach Vorschrift)
  2. ein Arbeitsverhältnis, ein Amt (den Dienst quittieren)
  3. den Tätigkeitsbereich s. z.B.: öffentlicher Dienst
  4. eine bestimmte für einen bestimmten Zweck gegründete Gruppe oder Organisation (Nachrichtendienst, technischer Dienst)
  5. eine Hilfeleistung, Beistand
  6. das Angebot eines Computerprogramms auf einem Server
  7. in der gotischen Architektur eine dünne Säule, die einem Pfeiler oder einer Innenwand vorgelegt ist. Sie trägt die Gewölberippen bzw. die Gurtbögen.

siehe auch: Diakonie





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