Dienst
Der Ausdruck Dienst (v. althochdt: dionost) bezeichnet:
- die berufliche Arbeit, die Erfüllung einer Pflicht (Dienst nach Vorschrift)
- ein Arbeitsverhältnis, ein Amt (den Dienst quittieren)
- den Tätigkeitsbereich s. z.B.: öffentlicher Dienst
- eine bestimmte für einen bestimmten Zweck gegründete Gruppe oder Organisation (Nachrichtendienst, technischer Dienst)
- eine Hilfeleistung, Beistand
- das Angebot eines Computerprogramms auf einem Server
- in der gotischen Architektur eine dünne Säule, die einem Pfeiler oder einer Innenwand vorgelegt ist. Sie trägt die Gewölberippen bzw. die Gurtbögen.
siehe auch: Diakonie
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